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   OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43937
OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 4 Ws 232/16 (https://dejure.org/2016,43937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung: Erforderlichkeit der vollständigen Vollstreckung einer erstmalig verhängten Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1
    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 1
    Aussetzung eines Strafrestes eines Erstverbüßenden bei unverändertem Fortbestehen der zur Tat führenden Konfliktlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Reststrafenaussetzung bei fortbestehender Konfliktlage?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    bb) Bei erstmaliger Verbüßung einer Freiheitsstrafe spricht eine Vermutung dafür, dass der Vollzug seine Wirkung erreicht hat und der Begehung neuer Straftaten entgegenwirkt (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 200, zitiert nach juris, Rn. 4); sie kann jedoch durch negative Umstände widerlegt werden (vgl. Fischer aaO mwN; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 16 mwN; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 57 Rn. 16a; BGH NStZ-RR 2003, 200, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Zwar überzeugt es wegen der nach § 57 Abs. 1 StGB gebotenen Einzelfallabwägung nicht, das Erstverbüßerprivileg bei bestimmten Straftaten wie dem Handel mit Betäubungsmitteln für generell unanwendbar zu halten (so aber KG, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 1 AR 538/06 und 5 Ws 273/06, zitiert nach juris, Rn. 4).
  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • OLG Celle, 13.05.2013 - 17 UF 227/12

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberlandesgericht Stuttgart durch Beschluss vom 15. November 2012 - 17 UF 227/12 - letztinstanzlich zurück.
  • KG, 17.02.2014 - 2 Ws 23/14

    Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • OLG Stuttgart, 16.03.1998 - 1 Ws 36/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2016 - 4 Ws 232/16
    Ein Ausnahmefall kann aber bei erneuter Straffälligkeit (vgl. KG, Beschluss vom 18. Mai 2006 - 1 AR 468-469/06 und 5 Ws 249-250/06, juris; KG, Beschluss vom 17. Februar 2014 -2 Ws 23/14 und 141 AR 34/14 -, juris) sowie bei einem in der Person des Verurteilten angelegten erheblichen Rückfallrisiko (OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. März 1998 - 1 Ws 36/98 -, juris; KG, Beschluss vom 20. November 2007 - 1 AR 1113, 1115/07 - 2 Ws 505-506/07, juris) vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2020 - 2 Ws 84/20

    Telefonische Anhörung des Verurteilten zur Reststrafenaussetzung während der

    Wie von der Strafvollstreckungskammer zutreffend festgestellt, streitet zwar zunächst für den Verurteilten die Vermutung, dass er als Erstverbüßer durch die bisher vollzogene Strafhaft hinreichend beeindruckt ist, um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen (Senat, Beschluss vom 28.11.2019 - 2 Ws 464/19 - und vom 05.12.2019 - 2 Ws 487 u. 488/19 - [n.v.]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.10.2016 - 4 Ws 232/16 -, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2020 - 3 Ws 66/20 -, juris Rn. 14).
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